Neben veraltetem Pflanzbestand oder Schädlingsbefall liegt die Ursache für die häufig auftretende Unrentabilität von Teegärten in Indien oft im Steuersystem. Es besteuert Teegärten doppelt, da es sie als gemischter (landwirtschaftlich und industrieller) Betrieb klassifiziert. So liegt die Besteuerung um beinahe 15 Prozent höher als bei vergleichbaren Industriezweigen. Einerseits werden die erwirtschafteten Gewinne von der Zentralregierung mit 40 Prozent besteuert und andererseits bei der Einkommenssteuer durch die jeweiligen Bundesstaaten nochmals mit 60 Prozent. Die Steuersätze liegen somit bei durchschnittlich 70 Prozent.
Berücksichtigt man die steuerlichen Abschreibungsmöglichkeiten, so erhält man einen Wert für die steuerliche Belastung zwischen 57,1 Prozent (Assam) und 48,5 Prozent (Südindien). Darjeeling liegt in West-Bengalen, wo noch einmal eine quantitative Belastung von 0,7 Rupien je Kilogramm Tee an den Bundesstaat bezahlt werden muss.
Abschreibungsmöglichkeiten hat der Teegarten noch bei Investitionen wie zum Beispiel beim Kauf von Maschinen und beim Bau oder der Renovierung von Gebäuden.
Die Produktionskosten je Kilogramm liegen in Darjeeling knapp drei mal so hoch wie im Rest Indiens.